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Influencer-Werbung auf Instagram - Terminhinweis

Datum: 17.01.2019

Kurzbeschreibung: 
Am Donnerstag, den 24.01.2019 um 14.00 Uhr in Saal 131 (1. OG), wird das zivilrechtliche Verfahren Az. 13 O 38/18 (Kammer für Handelssachen) verhandelt.

Es geht um die Frage der Kennzeichnungspflicht von Influencer-Werbung. Die Beklagte hat auf Instagram rund 4 Millionen Follower.

Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. verlangt von der Beklagten, Werbung für diverse Produkte bzw. Marken in sozialen Medien zu unterlassen, sofern diese dort nicht ausdrücklich als Werbung gekennzeichnet ist.

Das Landgericht Hamburg hat diesbezüglich am 23.04.2018 eine Unterlassungsverfügung erlassen, die bis zu einer Entscheidung in dem oben genannten Hauptsacheverfahren wirksam ist.

Für den Fall, dass Sie planen, an der öffentlichen Verhandlung teilzunehmen, wird um Mitteilung gebeten. Eine kurze, formlose Anmeldung per Mail ermöglicht es uns, ggf. einen größeren Saal bereitzustellen.

Für Rückfragen:
RinLG Dr. Szymanski, Tel: (0721) 926-2399
E-Mail: pressestelle@LGKarlsruhe.justiz.bwl.de

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