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Informationen zum Güterichterverfahren

Seit 2012 gibt es bei Gericht eine Alternative zur streitigen Verhandlung, zur Beweisaufnahme mit Zeugen und Sachverständigen und allen anderen Aspekten eines üblichen Zivilprozesses, die oftmals viel Zeit und Geld kosten:

Die Parteien können ihren Streit vor dem Güterichter des Landgerichts gütlich beilegen.

In die Güteverhandlung bringt der Güterichter seine richterliche Erfahrung ein. Doch liegt der Schwerpunkt nicht auf Rechtsfragen. Vorrangig geht es darum, eine für alle Beteiligten sinnvolle Lösung des Konflikts zu finden. Dabei können auch wirtschaftliche oder emotionale Aspekte eine Rolle spielen, Fragen der Kommunikation und des Vertrauens sowie der Gedanke einer nachhaltigen Vereinbarung, die weiteren Streit vermeidet.

Dies sind die wichtigsten Merkmale der Güterichterverhandlung:

  • Bei der Güteverhandlung kann der Güterichter - so die gesetzliche Regelung in § 278 Abs. 5 ZPO - „alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation“ einsetzen. Bei einer Mediation unterstützt der Mediator aktiv die Parteien dabei, eine Lösung selbst und eigenverantwortlich zu finden.
  • Das Verfahren ist vertraulich.
  • Der Güterichter kann einen gerichtlichen Vergleich protokollieren (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO). Damit endet der Rechtsstreit.
  • Der Güterichter ist in keinem Fall entscheidungsbefugt. Wenn es nicht zu einer Einigung der Parteien kommt, wird das Verfahren als „normales“ streitiges Gerichtsverfahren bei dem zuständigen Richter bzw. der zuständigen Kammer weitergeführt.

Güterichter des Landgerichts ist Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Wesche.

Güterichter des Landgerichts Karlsruhe VorsRiLG Dr. Wesche

Vertreterinnen des Güterichters sind
- Vorsitzende Richterin am Landgericht Walter
- Richter am Landgericht Dr. Fahl
- Richterin Dr. Imhof

Weitere Informationen zum Güterichterverfahren finden Sie hier.

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