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Dolmetscher und Übersetzer

Dolmetscher und Übersetzer beherrschen mindestens zwei Sprachen und sorgen dafür, dass sich Menschen mit unterschiedlichen Muttersprachen miteinander verständigen können. Dolmetscher übersetzen mündlich, Übersetzer tun dies schriftlich. Die Gerichtssprache ist deutsch. Wird vor Gericht unter Beteiligung von Personen verhandelt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, so ist ein Dolmetscher hinzuzuziehen.

Die Entschädigung für Dolmetscher und Übersetzer richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Die Vergütung für Dolmetscher wird nach Stunden, die für Übersetzer nach Umfang und Schwierigkeit des schriftlichen Textes bemessen. Daneben können Fahrtkostenersatz und Entschädigung für bestimmte Aufwendungen beantragt werden: Entschädigungsantrag für Dolmetscher

Zur Sprachübertragung für gerichtliche Angelegenheiten können Dolmetscher und Übersetzer öffentlich bestellt und vereidigt werden.
Antragsformulare finden Sie auf dem Justizportal Baden-Württemberg.


Am 1. Januar 2023 trat das Bundesgesetz über die allgemeine Beeidigung von gerichtlichen Dolmetschern – Gerichtsdolmetschergesetz – in Kraft.
Gleichzeitig gelten neue Landesvorschriften zur Anpassung des Landesrechts an das Gerichtsdolmetschergesetz.

Informationen zur neuen Rechtslage sind unter service-bw.de veröffentlicht.
Telefonische Auskünfte erteilt Frau Krämer unter Tel. 0721 926-2184.


Seit Jahresbeginn 2010 existiert die bundesweite Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank (DÜD). Die Struktur der Datenbank ermöglicht es, Veränderungen zeitnah einzupflegen. Die Pflege dieser Datei obliegt den jeweiligen Landgerichten.

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